AGB
§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Clean Cars Fahrzeugpflege erbracht.
§ 2 Terminvereinbarungen
2.1. Zwischen der Firma Clean Cars Fahrzeugpflege und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für Serviceleistungen des Anbieters zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Auftraggeber vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
2.2. Eilaufträge müssen von Auftraggebern als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich die Firma Clean Cars Fahrzeugpflege vor, da diese sich nach der Auftragslage richten.
§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein wichtiger Grund für die Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann die Firma Clean Cars Fahrzeugpflege eine Unkostenpauschale in Höhe von 20% des ausgemachten Preises, in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
§ 4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges von der Firma Clean Cars Fahrzeugpflege an den Auftraggeber überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Dienstleisters schriftlich festzuhalten.
4.3. Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Dienstleister beziehen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
4.4 Das Fahrzeug darf bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstande müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen die Firma Clean Cars Fahrzeugpflege und dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden.
4.5. Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektronikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die Firma Clean Cars Fahrzeugpflege keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektronikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.
4.6. Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betroffenen Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Firma Clean Cars Fahrzeugpflege macht den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.
4.7. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihm am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet. Für möglicherweise auftretende Flecken nach der pflegenden Innen- ebenso wie bei der Sitzreinigung, übernimmt die Clean Cars Fahrzeugpflege keine Haftung.
§ 5 Preise / Pauschalpreise
5.1. Die Preise der Firma Clean Cars Fahrzeugpflege richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Kfz. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.
5.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Dienstleisters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.
5.3. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
5.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentiert.
§ 6 Gutscheine
6.1. Gutscheine und evtl. Restguthaben sind bis zum ende des zweiten Jahres nach dem Jahr des Gutscheineinkaufs einlösbar. Pro Auftrag ist nur ein Gutschein einlösbar. Gutschein-Guthaben wird nicht in Bargeld ausgezahlt. Der Gutschein ist nicht übertragbar.
§ 7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
7.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und der Firma Clean Cars Fahrzeugpflege sowie dessen Mitarbeitern.
7.2. Die Firma Clean Cars Fahrzeugpflege behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
7.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
7.4. Bei mündlichen Vereinbarungen Akzeptiert der Kunde nach Schlüsselübergabe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.5. Die Fahrzeugübernahme vom Anbieter sowie die Fahrzeugübergabe an den Auftraggeber erfolgt am Tag der Dienstleistungserbringung. Eine Lagerung des Fahrzeuges auf dem Gelände der Firma Clean Cars Fahrzeugpflege über Nacht ist nicht vorgesehen. Sollte der Auftraggeber eine Lagerung wünschen, geschieht dies auf Risiko des Auftraggebers. Der Anbieter haftet in diesem Fall nicht für Schäden oder Verlust am Fahrzeug.
7.6. Bei nicht Einhaltung der vereinbarten Fahrzeugübergabe werden pro Wochentag Standkosten in Höhe von 15,00 Euro geltend gemacht.
§ 8 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
8.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
8.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
§ 9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
9.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
9.2.Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
9.3. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Stand Mai 2022